20.04.2023 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 289/2023

Internationale Organisation für Navigationshilfen

Berlin: (hib/AW) Das Übereinkommen über die Internationale Organisation für Navigationshilfen in der Schifffahrt (IALA) vom 27. Januar 2021 soll von Deutschland ratifiziert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6312) vor. Mit der Konvention soll der rechtliche Status der IALA von einer Nichtregierungsorganisation in eine zwischenstaatliche Organisation geändert werden. Durch die mit einem Statuswechsel verbundene Aufwertung und die völkerrechtliche Anerkennung der Institution könne die IALA ihre Zwecke besser wahrnehmen, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Zweck der IALA ist es, Regierungen und Organisationen, die sich mit der Regulierung, Bereitstellung, Instandhaltung oder dem Betrieb von Navigationshilfen in der Schifffahrt befassen, zum Fachwissens- und Informationsaustausch zusammenzubringen, um die Entwicklung und Weitergabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologien zu unterstützen und dadurch Navigationshilfen in der Schifffahrt weltweit zu verbessern und zu vereinheitlichen.

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