26.04.2023 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 310/2023

Forderung nach Erhöhung der Bibliothekstantieme

Berlin: (hib/AW) Vertreter des Buchhandels, der Bibliotheken und der Buchautoren fordern eine Erhöhung der Bibliothekstantieme. In einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses am Mittwoch sprachen sich Lena Falkenhagen vom Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS Verdi), Volker Heller vom Deutschen Bibliotheksverband und Nadja Kneissler vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels übereinstimmend für eine Erhöhung aus, um eine angemessene Vergütung von Autoren und Verlagen zu ermöglichen. Auch die Linksfraktion setzt sich in einem Antrag (20/5832), der ebenfalls Thema des Fachgesprächs war, für eine Erhöhung der Bibliothekstantieme ein.

Nach Paragraf 27 des Urhebergesetzes muss den Autoren und Verlagen für das Verleihen ihrer Bücher in öffentlichen Bibliotheken eine „angemessene Vergütung“ gezahlt werden. Diese Bibliothekstantieme wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, der Bund trägt dabei rund zehn Prozent.

Aktuell belaufe sich Bibliothekstantieme auf rund 15 Millionen Euro jährlich, führte Lena Falkenhagen aus. In der Praxis bedeute dies, dass der Buchautor pro Ausleihe in einer Bibliothek eine Vergütung von rund drei Cent erhalte, 1,2 Cent gingen an den Verlag. Dies aber sei deutlich zu wenig, sagte Falkenhagen. Man müsse sich schon einmal Gedanken darüber machen, was die Formulierung „angemessene Vergütung“ im Gesetz bedeuten soll. Aufgabe der Bibliothekstantieme sei es schließlich, dass der primäre Buchmarkt durch das Verleihen von Büchern in öffentlichen Bibliotheken nicht geschädigt werde. Falkenhagen sprach sich ebenso wie Volker Heller zudem dafür aus, die Bibliothekstantieme auch auf E-Books auszuweiten. Für den Verleih von E-Books müssten bislang Lizenzen verhandelt werden, führte Heller aus. Man könne von den Bibliotheken nicht verlangen, dafür „Mondpreise“ zu zahlen.

Deutlich unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen hingegen die Praxis des sogenannten „Windowing“, bei dem neue Bücher erst nach einer Wartezeit den Bibliotheken als E-Book angeboten werden. Diese Wartezeit könne zwischen mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr betragen, monierte Volker Heller. Faktisch würde die Verlage damit entscheiden, welche Bücher in einer Bibliothek ausgeliehen werden könnten. Dies aber laufe dem Informations- und Bildungsauftrag von Bibliotheken zuwider. Das E-Book müsse dem gedruckten Buch rechtlich vollständig gleichgestellt werden, forderte Heller. Diese Gleichstellung sei in den vergangenen Jahren schließlich auch bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer erfolgt.

Nadja Kneissler hingegen verteidigte die Praxis des „Windowing“. Betroffen seien vor allem Bestseller auf dem Buchmarkt, die es den Verlagen erst ermöglichten, auch weniger verkaufsträchtige Bücher zu publizieren. Davon profitierten auch die Buchautoren. Den Verlagen und Autoren müsse es freigestellt sein, wann und unter welchen Lizenz-Bedingungen Bücher als E-Books den Bibliotheken angeboten werden. Kneissler wies darauf hin, dass der Buchmarkt unter Druck stehe. So habe sich die Zahl der veröffentlichten Buchtitel in den vergangenen Jahren von 80.000 auf 60.000 reduziert.

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