Förderung von Sportgroßveranstaltungen
Berlin: (hib/MIS) Die im Jahr 2021 vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegte Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen definiert unter anderem Kategorien für Sportgroßveranstaltungen (SGV) und Merkmale dieser Kategorien durch die sogenannte Typisierung. Die derzeit geltende Förderrichtlinie ist nicht ausreichend, um das gesamte Spektrum der in der Strategie angelegten Typisierung zu berücksichtigen. Das geht aus der Antwort (20/6567) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6349) zur Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch den Bund hervor.
Wie die Regierung im weiteren ausführt, dienten die die Typen begründenden Kriterien, beispielsweise der Turnus einer Veranstaltung und das Leistungsniveau Spitzensport im Zuwendungsverfahren lediglich als Orientierung. Ob und inwieweit die Typisierungen der SGV für künftige Sportförderungen dem Grunde oder der Höhe nach relevant sein werden, wird im Zuge laufender sportpolitischer Reformen geprüft, beispielsweise bei Erarbeitung des geplanten Sportfördergesetzes.
Aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Vielzahl an ausgerichteten Sportwettkämpfen sei es nicht möglich, sämtliche SGV in Deutschland in Form finanzieller Zuwendungen zu fördern, erklärt die Regierung, vielmehr würden für beantragte Veranstaltungszuschüsse jeweils haushaltsangepasste Vorrangigkeits-Entscheidungen getroffen. Aus diesem Grund habe das BMI beispielsweise im olympischen Sport in Abstimmung mit dem DOSB für geplante SGV 2023 festgelegt, beantragte Zuschüsse vorrangig für Welt- und Europameisterschaften sowie Veranstaltungen mit direkter Qualifikationsmöglichkeit für die Olympischen Spiele 2024 zu gewähren. Der Haushaltsansatz im nichtolympischen Sport lässt es hingegen im Haushaltsjahr 2023 zu, darüber hinaus auch Weltcup-Veranstaltungen mit Zuschüssen zu fördern. Nationale und regionale Sportveranstaltungen würden durch das BMI grundsätzlich nicht gefördert.