03.05.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 325/2023

Bundesregierung will Brandschutz für Tiere verbessern

Berlin: (hib/NKI) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant, die tierschutzrechtlichen Regelungen mit dem Ziel zu ergänzen, den Brandschutz in Haltungseinrichtungen zu verbessern. Auf diese Weise solle zukünftig insbesondere das Risiko für Brände in großen Tierhaltungen vermindert und die Aufnahme entsprechender Regelungen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen werden, heißt es in einer Antwort (20/6556) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6306) der Fraktion Die Linke.

Die Frage nach Brandschutzkonzepten sei zwar vom Bauordnungsrecht erfasst, für welches die Länder zuständig seien und in den Landesbauordnungen seien brandschutztechnische Anforderungen hinsichtlich der Brandwände, Flucht- und Rettungswege und des Feuerwiderstandes von Bauteilen geregelt. Allerdings diene die Musterbauordnung als Vorlage für die Landesbauordnungen, und demnach seien bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werde und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien. Über die Notwendigkeit besonderer Anforderungen entscheide die Bauaufsichtsbehörde. Die Überprüfung und Bewertung, ob die bestehenden Anforderungen im Einzelfall vor Ort eingehalten werden, obliege ebenfalls den Behörden der Länder.

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