Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Über den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6555(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6289(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ziel des Entwurfs, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, ist danach, den Rechtsrahmen für den elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen im Portalverbund als Daueraufgabe zu setzen, die medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen und die Bereitstellung einheitlicher Basisdienste durch den Bund sicherzustellen. Darüber hinaus enthalte der derzeitige Entwurf „wichtige Datenschutzregelungen für den EfA-Ansatz, eine Once-Only-Generalklausel zur einfachen Nachweiserbringung, Regelungen zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung wesentlicher Bundesleistungen und für ein begleitendes Monitoring der weiteren OZG-Umsetzung“.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist der Referentenentwurf „ein wichtiger Meilenstein“ auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung. Voraussetzung für das Gelingen sei aber auch das „Zusammenspiel mit entschlossenem konsequentem faktischem Tun in der weiteren OZG-Umsetzung“.