04.05.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 328/2023

Sicherung unterseeischer Infrastruktur

Berlin: (hib/AHE) Aufgrund der grundgesetzlich festgelegten Kompetenzverteilung hat die Bundeswehr keine unmittelbare Zuständigkeit für die Sicherung unterseeischer Infrastruktur. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/6564) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6304), die sich nach der „Situation der kritischen Infrastruktur in Norwegen in Bezug auf die Pipelineverbindungen nach Deutschland“ erkundigt hatte.

Die Bundeswehr leiste gleichwohl „kontinuierlich mit ihren Booten, Schiffen und Luftfahrzeugen im Verbund mit Partnernationen - darunter auch mit der Königlich Norwegischen Marine - einen Beitrag zur Seeraumüberwachung einschließlich der Erstellung von Über- und Unterwasserlagebildern“. Die Beurteilung der Sicherheitslage auf norwegischem Hoheitsgebiet liege außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung.

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