05.05.2023 Digitales — Antwort — hib 330/2023

Eingaben wegen zu geringer Internet-Mindestversorgung

Berlin: (hib/LBR) Zwischen Juni 2022 und Mitte April 2023 haben die Bundesnetzagentur 2.384 Eingaben über „behauptete Unterversorgungen“ erreicht. Die Mehrheit dieser stamme aus Niedersachsen (492), Nordrhein-Westfalen (445) und Bayern (415), antwortet die Bundesregierung (20/6628) der Unionsfraktion auf eine Kleine Anfrage (20/6282) zur Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung. Zwischen Dezember 2021 und 30. März 2023 seien 1.966 von 3.438 Eingaben mit dem Ergebnis bearbeitet worden, dass eine Unterversorgung nicht festgestellt werden konnte, 1.472 Eingaben befinden sich noch in der Bearbeitung, heißt es in der Antwort.

In zwölf Fällen, in denen durch die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt wurde, habe kein Unternehmen eine Verpflichtungszusage eingereicht, schreibt die Bundesregierung. Zur Evaluierung der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung heißt es, dass die Ergebnisse der beauftragten Gutachten noch nicht vorliegen. Im Zuge der Evaluation werde auch eine Überprüfung sämtlicher Anforderungen der Verordnung erfolgen.

Marginalspalte