Serielles Bauen auch für die Unterbringung von Geflüchteten
Berlin: (hib/VOM) Die neue Rahmenvereinbarung serielles und modulares Bauen 2.0 des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nimmt auch Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten in den Fokus. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6634) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6398). Das EU-Ausschreibungsverfahren sei vom GdW am 10. März 2023 mit dem vorgeschriebenen Teilnahmewettbewerb gestartet worden. Der erste Rahmenvertrag über serielles und modulares Bauen war den Angaben zufolge bereits im Mai 2018 abgeschlossen worden, wobei der GdW im EU-Vergabeverfahren Vergabestelle war und mittelbar seine Mitgliedsunternehmen vertrat, um so die Nachfrage der Wohnungswirtschaft zu bündeln. In der neuen Rahmenvereinbarung gehe es um Wohnungstypen, die der örtlichen Nachfragesituation entsprechen und mit dem jeweiligen Systemkonzept errichtet werden können.
Der Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten soll laut Regierung die allgemeinen Anforderungen des Wohnungsmarktes erfüllen und langfristig nutzbar sein. Die Rahmenvereinbarung stelle eine Abrufmöglichkeit dar, von der Mitgliedsunternehmen des GdW im Rahmen ihrer Planungen Gebrauch machen können. Damit sei weder eine quantitative Vorgabe oder Zielsetzung im Hinblick auf die Anzahl von Wohnungen noch auf die Anzahl von Geflüchteten verbunden. Darüber entschieden die abrufberechtigten Mitgliedsunternehmen vor dem Hintergrund der lokalen Erfordernisse, schreibt die Regierung. Angaben zum Flächenbedarf für die Unterbringung Geflüchteter seien nicht Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen. Die Flächenbedarfe würden von den abrufberechtigten Mitgliedsunternehmen im Zuge der Projektentwicklung beurteilt. Die Rahmenvereinbarung ermögliche diesen Unternehmen, ihren Unterbringungsbedarf zu decken. Kosten und Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten sind laut Regierung nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung.
Wie es in der Antwort weiter heißt, werden Bewerber und Bewerberinnen sowie Bewerbergemeinschaften, die ihre Eignung auf der Grundlage der in der EU-Vergabebekanntmachung genannten Kriterien nachgewiesen haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Neben typischen rechtlichen sowie wirtschaftlichen und finanziellen Grundanforderungen an die Bewerber und Bewerberinnen werde die Eignung vor allem darüber geprüft, ob in den letzten fünf Jahren Gebäude in serieller und modularer Bauweise geplant und realisiert wurden. Nach den Planungen der Vergabestelle werde die Prüfung der Teilnahmeanträge bis voraussichtlich Mitte Mai 2023 abgeschlossen sein.
Wie die Regierung hervorhebt, lassen sich Termine und Planungsinhalte im seriellen und modularen Bauen tendenziell zuverlässiger einhalten, da Einkauf, Fertigungsprozesse und Planungsweisen standardisiert und dadurch wiederholbar seien. Hersteller arbeiteten oft mit langjährigen Lieferanten zusammen, wodurch der Einkauf des Fertigungsmaterials sicherer kalkuliert werden könne. Die Fertigung laufe (teil-)automatisiert in Werkshallen ab und sei dadurch weniger störungsanfällig und ressourcenschonender. Die Gebäude würden mit einem Systemkonzept geplant und könnten in einem vorgegebenen Verfahren beauftragt und an standortspezifische und kundenwunschorientierte Gegebenheiten angepasst werden. Die Planung sei meist bereits abgeschlossen, wenn die Baustelle vor Ort vorbereitet ist. Der Verzicht auf phasenweise, nacheinander ablaufende Planung und Bauausführung straffe den Terminplan, so die Regierung. Bei seriellen und modularen Bauweisen entfalle - je nach Vorfertigungsgrad - die Abstimmung der einzelnen Gewerke auf der Baustelle oder werde deutlich reduziert. Damit werde das Risiko von Verzögerungen verringert.