10.05.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 341/2023

Per Omnibus zum Bio-Siegel

Berlin: (hib/NKI) Im Omnibusverfahren hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft für ein Bio-Siegel für Kantinen und Restaurants sowie für eine Änderung des Tierschutzgesetzes zum Verbot des Kükentötens gestimmt. Am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6313) mehrheitlich in geänderter Form.

Mit der Einführung des Bio-Siegels plant die Bundesregierung, den Anteil ökologisch hergestellter Lebensmittel in Kantinen, Mensen und Restaurants zu erhöhen. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 bis 100 Prozent Bio, Silber mit 50 bis 89 Prozent und Bronze mit 20 bis 49 Prozent. Damit könnten Anbieter ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig kennzeichnen und so für sich werben, so die Idee von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen). Der Entwurf sieht den gesamten Bereich der sogenannte Außer-Haus-Verpflegung vor, damit hätten auch Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Behörden die Möglichkeit, anhand von Siegeln aufzuzeigen, wie hoch der Bio-Anteil im Angebot ausfällt.

Die Änderung des Tierschutzgesetzes sei notwendig geworden, weil neue wissenschaftliche Kenntnisse vorlägen. Die Tötung von männlichen Hühnerküken sei seit 2022 verboten. Seitdem müssten Brütereien in Deutschland die männlichen Küken entweder lebend vermarkten oder eine Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei vornehmen, um die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen abzubrechen. Letzteres Vorgehen ist ab dem 1. Januar 2024 nur noch vor dem siebten von insgesamt 21 Bebrütungstagen zulässig. Der dieser Regelung zugrunde liegende Wissensstand sei jedoch überholt, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Insbesondere Messungen der elektrischen Aktivität des Gehirns von Hühnerembryonen stützten die Annahme, dass ein Schmerzempfinden bis einschließlich Bebrütungstag zwölf nicht möglich sei. Die Regelung in ihrer ursprünglichen Fassung sei daher nicht mehr verhältnismäßig. Die vorgesehene Änderung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Abgelehnt mit den Stimmen aller anderen Fraktionen wurde hingegen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Diese hatte gefordert, den Zweck der Verfütterung von Hühnerküken im Gesetzestext einzufügen, da es nicht sinnvoll erscheine, für die Fütterung von Prädatoren in Zoologischen Gärten, Tierparks, Tierheimen und im Tierhandel ersatzweise andere Tierarten zur Verfütterung aufzuziehen, wenn männliche Hühnerküken zur Verfügung stünden.

Die Vertreter der Regierungskoalitionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstrichen allesamt die Notwendigkeit, den Anteil der Lebensmittel aus dem Öko-Landbau zu erhöhen. Die Außer-Haus-Verpflegung gebe den Anbietern die Möglichkeit, aufzuzeigen, welche Produkte verwendet würden. Damit erhalte der Verbraucher mehr Transparenz und die Möglichkeit, gezielt auszuwählen. Dieser Versuch solle nun starten, damit man nach einiger Zeit Daten zur Verfügung habe, welche Lebensmittel die Verbraucher tatsächlich konsumierten. Pauschale Produktionsvorgaben seien nicht geplant, der Verbraucher solle entscheiden, wie viel Bio er kaufe, so der Vertreter der FDP-Fraktion. Die Geschlechtsbestimmung im Ei gehe in die richtige Richtung, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse eingeflossen seien, die jetzt vorzunehmende Änderung des Gesetzes stelle keinen Nachteil im Tierschutz dar. Jedoch müsste die Bundesregierung weiter darauf einwirken, dass es EU-weit einheitliche Regelungen im Umgang mit Küken brauche, vor allem, was das Kükenschreddern betreffe, das in einigen EU-Ländern immer noch erlaubt sei.

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde die Kontrolle für die Außer-Haus-Verpflegung kritisiert. Demnach sei nicht klar definiert, was als Wareneinkauf definiert sei. So würde der Kontrolleur zwar die Lieferscheine einsehen können, jedoch nicht die Rechnungen, weil diese sich in den meisten Fällen beim Steuerberater befänden. Es sei daher einfacher, dass die Steuerberater die Daten an die Kontrollstellen meldeten. Ein solches Verfahren sei für den Anbieter zeitsparender, und es würde weniger Bürokratie anfallen. Für Anbieter, die bereits zu hundert Prozent Bio anbieten, seien Kontrollen komplett überflüssig.

Die AfD-Fraktion kritisierte, das geplante Bio-Siegel sei nicht nötig. Lediglich 3.000 Küchen seien in Deutschland bio-zertifiziert, im Jahr 2022 habe der Bio-Anteil in der Gemeinschaftsgastronomie bei insgesamt zwei Prozent gelegen. Eine Steigerung des Bio-Anteils in dem Bereich um 28 Prozent bis zum Jahr 2023 sei unrealistisch. Die Entschärfung des Kükentötens sei hingegen zu begrüßen, da die männlichen Eintagsküken an Zootiere verfüttert worden seien.

Die Fraktion Die Linke betonte, dass sie die Abstimmung beider Themen im Omnibusverfahren ablehne. Die Änderung des Kükentötens solle bereits ab Anfang 2024 gelten, das sei sehr früh. Zoologische Gärten und Wildtierstationen seien betroffen, sie würden derzeit tiefgefrorene Küken aus dem Ausland importieren. Bei dem Verfahren stelle sich die Frage, ob mit diesen Küken artgerecht umgegangen worden sei. Eine Alternative zu Küken stellten aktuell Mäuse dar, sie würden 60 Tage aufgezogen, um dann an Tiere verfüttert zu werden, das sei jedoch auch nicht der richtige Weg.

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