Union fordert Wärmeversorgung „ohne soziale Kälte“
Berlin: (hib/MIS) Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion für viele Menschen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, den sie trotz geplanter Förderung und Rückgriff auf Erspartes nicht stemmen können. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag (20/6705). Erschwerend komme hinzu, dass die Förderungen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, in den Details unklar und in der Höhe ebenso unzureichend seien wie die vorgesehenen Ausnahmen und Härtefallregelungen, heißt es weiter in der Vorlage unter dem Titel „Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte“. Der Antrag soll am Freitag, 12. Mai 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden. Ob direkt darüber abgestimmt wird, ist noch offen.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. Bekräftigt wird auch noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen - von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden.