11.05.2023 Recht — Antrag — hib 352/2023

Linke fordert „Recht auf Wohnungstausch“

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke fordert ein Recht auf Wohnungstausch. Tauschwilligen Mieterinnen und Mieter soll es nach Vorstellungen der Fraktionen so ermöglicht werden, etwa aus zu großen in kleinere Wohnungen zu ziehen und umgekehrt. Dabei sollen die bestehenden Mietverträge jeweils ohne Mieterhöhung übernommen werden können, führt die Fraktion in einem Antrag (20/6714) aus. Die Abgeordneten verweisen auf einen entsprechenden Passus im österreichischen Mietrecht und verlangen analog, dass eine Zustimmung des Vermieters zwar eingeholten werden muss, aber nur aus besonders triftigen Gründen verweigert werden darf.

Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Situation am Wohnungsmarkt und einen „Lock-in-Effekt“, der entstehe, „weil Neuvermietungsmieten deutlich stärker steigen als Bestandsmieten und ein Umzug in eine andere Wohnung meist einen deutlich höheren Quadratmeterpreis bedeutet“. Eine eigentlich gewollte Verkleinerung scheitere daran, dass selbst eine deutlich kleinere Wohnung mit einem neuen Mietvertrag mehr Miete kosten würde, schreibt die Fraktion.

Zu den weiteren Forderungen in der Vorlage, die am Freitag, 12. Mai 2023 erstmalig im Bundestag beraten werden soll, gehört ein Förderprogramm aus Bundesmitteln, „um Mieterhaushalten mit geringem Einkommen bei einem Wohnungstausch eine Umzugsprämie zu gewähren“. Ein weiteres Förderprogramm des Bundes soll nach Vorstellung der Linken die Kommunen beim Aufbau von lokalen Wohnungstauschbörsen unterstützen.

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