12.05.2023 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 358/2023

Regierung: Mitreise von Journalisten ist ein Angebot

Berlin: (hib/VOM) Die Möglichkeit, dass Medienvertreter bei Auslandsreisen von Regierungsmitgliedern mitreisen, stellt aus Sicht der Bundesregierung ein Angebot dar, um ihnen möglichst gute Arbeitsbedingungen für die Ausübung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit zu schaffen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (20/6733) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6513) zur Mitnahme von Journalisten auf Dienstreisen der Bundesregierung erläutert, folgt aus der Aufgabe der Staatsleitung ein verfassungsrechtlicher Auftrag zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehöre es, eine umfassende Berichterstattung über Auslandsreisen des Bundeskanzlers und der weiteren Regierungsmitglieder zu ermöglichen. Dass Medienschaffenden ermöglichst werde, bei diesen Auslandsreisen dabei zu sein, sei eine der Ausprägungen von Pressearbeit, die zum verfassungsrechtlichen Auftrag der Bundesregierung gehöre.

Der Kanzler und die Bundesministerinnen und -minister würden daher auf Dienstreisen ins Ausland regelmäßig von Medienschaffenden begleitet. Nicht begleitet würden in der Regel Dienstreisen im Inland, so die Regierung. Die Ministerien und obersten Bundesbehörden organisierten die Mitreise von Medienvertretern bei Auslandsreisen in eigener Verantwortung. Üblicherweise werde vor im Vorfeld über eine Reise informiert. Interessierte Journalisten könnten dann ihr Interesse an einer Mitreise bekunden. Die konkrete Auswahl orientiert sich dann nach Regierungsangaben an der „sachgerechten Berücksichtigung aller Medienarten“, der Verbreitung der Medien, den Schwerpunktthemen der Reise und den bisherigen Berücksichtigungen.

Die Kosten für Übernachtung und Flug würden von den Journalisten oder ihren Medienunternehmen selbst getragen. Für die Berechnung der Flugkosten gelte die Richtlinie für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums „zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“, teilt die Regierung mit. Sie setzt sich nach eigenen Angaben stets dafür ein, auch den selbst anreisenden Medienschaffenden sowie den Korrespondenten vor Ort Zugänge zu Presseterminen zu verschaffen, um so die Voraussetzungen für eine umfassende Berichterstattung über die Reise zu ermöglichen. Honorare oder Aufwandsentschädigungen seien an mitreisende Journalisten nicht gezahlt worden, heißt es in der Antwort.

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