15.05.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 361/2023

Bundesregierung fördert Züchtung neuer Pflanzensorten

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will die Züchtung von klimaangepassten und robusten Pflanzensorten unterstützen. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, dass die verschiedenen Ressorts ihren Zuständigkeiten entsprechend unterschiedliche Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung fördern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/6678) auf eine Kleine Anfrage (20/6351) der AfD-Fraktion.

Die EU-Kommission habe die Absicht, die europäischen Gentechnikregeln und ihre Folgen zu überarbeiten. Ein konkreter Vorschlag werde voraussichtlich im Juni 2023 veröffentlicht. Damit werde sich entscheiden, inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden darf. „Die Transparenz von Pflanzenzüchtungsmethoden wird bei der bevorstehenden Änderung der saatgutrechtlichen Vorschriften der EU eine Rolle spielen“, heißt es in der Antwort. Sollten gentechnische Methoden zur Herstellung von Pflanzensorten angewandt werden, müsse nach einer Marktzulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Saat- und Pflanzguts gegeben sein. Diese Regulierung gelte auch für die Methoden der neuen Gentechniken.

Die deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen fürchteten, dass mit wachsender Bedeutung moderner Genom-Editierungsverfahren eine Welle von Patentierungen von pflanzlichen Eigenschaften auf die deutsche Pflanzenzüchtung zukommen könnte. Die Pflanzenzüchtungswirtschaft in Deutschland sei gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Unternehmen im Bereich der Pflanzenzüchtung und des Saatguthandels, von denen 58 zumeist kleine und mittelständische Unternehmen eigene Zuchtprogramme unterhielten. Die Kooperation von öffentlicher Forschungsförderung und privatwirtschaftlicher Sortenentwicklung habe sich in der Vergangenheit bewährt und leiste einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen. „Im Sinne auch der künftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen sind die Rahmenbedingungen fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Marginalspalte