15.05.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 362/2023

Auskunft über Einsatz von Streumunition vertraulich

Berlin: (hib/EMU) In einer Antwort (20/6681) auf eine Kleine Anfrage (20/6294) der Fraktion Die Linke, ob der Bundesregierung über Medienbericht hinausgehende Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber vorliegen, dass es durch die ukrainischen und/oder russischen Streitkräfte vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine zum Einsatz von Streumunition gekommen ist, antwortet die Bundesregierung, dass die Antwort nicht offen erfolgen könne: „Die Einstufung der weiteren Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad 'VS-Vertraulich' ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.“

Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort auf diese Frage würde Informationen zu der Erkenntnislage, zu dem Modus Operandi sowie den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen, heißt es in der Antwort weiter.

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