17.05.2023 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 367/2023

Stärkung des Rechtsstatus der Deutschen Schule in Belgrad

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung und die Regierung Serbiens wollen durch ein gemeinsames Abkommen über die Deutsche Schule in Belgrad ihre bilateralen kulturpolitischen Beziehungen stärken und ausweiten. Um die gesetzlichen Voraussetzungen für die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens zu schaffen, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/6823) vorgelegt. Das Abkommen regle den Rechtsstatus der Deutschen Schule in Belgrad, der nun der Status einer juristischen Person nach serbischem Recht verliehen werden soll. „Dadurch erfahren aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte Erleichterungen, unter anderem aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Art“, schreibt die Bundesregierung. „Darüber hinaus genügen serbische Schülerinnen und Schüler durch den Besuch der Deutschen Schule in Belgrad der serbischen Schulpflicht, sodass die Schule ihren Begegnungscharakter stärken kann.“

Der Bundesrat hat den Angaben zufolge in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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