17.05.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 367/2023

Keine Angaben zur Grundrente für Kunst- und Kulturschaffende

Berlin: (hib/DES) Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung erfasst nicht, ob Rentnerinnen und Rentner ehemalige Versicherte der Künstlersozialkasse sind. Auswertungen zur Grundrente könnten darüber hinaus frühestens im Sommer 2023 gemacht werden. Dies antwortet die Bundesregierung (20/6796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6602). Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, wie viele Rentnerinnen und Rentner, die über die Künstlersozialkasse ihre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, einen Grundrentenzuschlag erhalten.

Änderungen an der Regelung, dass ein Grundrentenzuschlag nur gezahlt werde, wenn die Voraussetzungen der sogenannten Grundrentenbewertungszeit erfüllt seien, plane die Bundesregierung derzeit nicht. Laut Anfrage sei besonders die monatliche Betrachtungsweise bei der Grundrentenbewertungszeit für viele Kulturschaffende ein Problem, da diese oftmals nicht wie erforderlich jeden Monat 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdienen würden, um anspruchsberechtigt zu sein.

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