17.05.2023 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 368/2023

Union fragt nach aktuellem Stand beim Bundesteilhabegesetz

Berlin: (hib/DES) Rund sechs Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes kommt ein Bericht der Bundesregierung zum Stand und Ergebnissen der neuen Maßnahmen zu dem Schluss, dass „die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt ist“. Dies schreibt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6690).

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche konkreten Schlüsse sie aus dem Bericht (20/5150) ziehen wird und wie sie die Länder dabei unterstützen will, die Vorhaben des Bundesteilhabegesetzes schnell in die Praxis umzusetzen.

Das Bundesteilhabegesetz ist 2016 beschlossen worden. Ziel des Gesetzes sei es, Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unter anderem sollten durch die Reformierung der Eingliederungshilfen zum 1. Januar 2020 Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung erhalten sowie die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Bezug von Leistungen erhöht werden.

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