23.05.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 382/2023

Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland

Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung ist es allein an der Regierung der Ukraine, über Stattfinden, Zeitpunkt, Format und Inhalt möglicher Verhandlungen mit Russland über eine friedliche Lösung zur Beendigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu entscheiden. Das bekräftigt sie in der Antwort (20/6861) auf eine Kleine Anfrage (20/6369) der Fraktion Die Linke. Zentrales Hindernis für einen möglichen Friedensschluss sei „die fortgesetzte Weigerung Russlands, der bindenden Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 16. März 2022 zu folgen, seinen seit dem 24. Februar 2022 andauernden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine einzustellen und seine Streitkräfte vollständig, unverzüglich und bedingungslos von ukrainischem Territorium zurückzuziehen“.

In Bezug auf Chinas Zwölf-Punkte-Friedensplan laut dem „die Sicherheit einer Region nicht durch die Stärkung oder Ausweitung von Militärblöcken erreicht werden sollte“, wie die Fragesteller schreiben, verweist die Bundesregierung „auf das Recht der freien Bündniswahl als völkerrechtlich anerkanntes Recht jedes souveränen Staates“. Auch die russischen Vertragsentwürfe für ein „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ sowie für einen „Vertrag zwischen Russland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Sicherheitsgarantien“ vom Dezember 2021 lehnt die Bundesregierung ab. „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“

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