24.05.2023 Gesundheit — Anhörung — hib 393/2023

Sprachmittlung im Gesundheitswesen befürwortet

Berlin: (hib/PK) Experten befürworten Angebote für eine professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung. Die bestehenden Sprachbarrieren verhinderten in vielen Fällen eine effiziente medizinische Versorgung, erklärten Sachverständige in einer Anhörung über einen Antrag (20/5981) der Linksfraktion. Die Abgeordneten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht der Linksfraktion müssen Sprachbarrieren im Gesundheitssystem systematisch abgebaut werden. Die Abgeordneten fordern einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Die Sprachmittlung sollte dem Antrag zufolge in die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie für den Bereich der Rehabilitation aufgenommen werden.

Der Einzelsachverständige Bernd Meyer von der Universität Mainz erklärte, die Sprachmittlung sei ein wichtiges Hilfsmittel für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Sprachbarrieren behinderten eine effiziente Versorgung, sorgten für Reibungsverluste und benachteiligten Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Meyer sprach von schätzungsweise 800.000 bis eine Million Einsätzen pro Jahr, allerdings mit einer voraussichtlich langen Anlaufphase.

Nach Ansicht des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) kommen für diese Aufgabe nur qualifizierte und offiziell zugelassene Sprachmittler in Frage. Da es in der Patientenversorgung auch um Gefühle gehe, scheiden nach Einschätzung des Verbandes maschinelle Übersetzungsprogramme als digitale Hilfsmittel aus. Es könne jedoch auch über Online-Video- oder Telefonverbindungen gedolmetscht werden. Das Ferndolmetschen könne jedoch das Dolmetschen vor Ort nicht vollständig ersetzen.

Eine Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe), ging in der Anhörung auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Migrationsgeschichte ein. Auch diese Patienten müssten von einer professionellen Sprachmittlung profitieren können. In diesen Fällen gehe es darum, in die einfache Sprache zu übersetzen und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass über den Kopf der Betroffenen hinweg beraten werde.

Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass eine Kostenübernahme für Sprachmittlung durch GKV und SPV mangels einer gesetzlichen Regelung derzeit nicht in Betracht komme. Sollte eine solche Leistung eingeführt werden, wäre eine Finanzierung über Steuern und damit ein in die Integrationspolitik eingebettetes Angebot denkbar.

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