24.05.2023 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 393/2023

Mehr Gestaltungsspielraum bei der Altersvorsorge gefordert

Berlin: (hib/DES) Neben den Pflichtbeiträgen sollen künftig auch freiwillige zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden können. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/6814). Bislang sei dies nur sehr eingeschränkt möglich. Angelehnt an die Höchstbeiträge bei der knappschaftlichen Rentenversicherung sollten Pflichtbeiträge und freiwillige Zusatzzahlungen insgesamt maximal rund 26.000 Euro im Jahr betragen. Dieselbe Höchstgrenze solle nach Meinung der AfD auch für Beiträge von freiwillig Versicherten gelten.

Außerdem kritisieren die antragstellenden Abgeordneten, dass bei der Steuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu einem Höchstbeitrag von derzeit rund 25.000 Euro als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig seien. Dies stelle „ein Hindernis für eine bestmögliche eigenverantwortliche Altersvorsorge“ dar. Die AfD fordert daher, den steuerlich berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag „auf 50.000 Euro für Alleinstehende und 100.000 Euro für Ehepaare“ anzuheben.

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