25.05.2023 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 397/2023

Härtefallfonds bei Ost-West-Rentenüberleitung

Berlin: (hib/DES) Der „Härtefallfonds“ der im November 2022 beschlossenen „Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ soll um 500 Millionen Euro auf dann eine Milliarde Euro aufgestockt werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/6816). Zusätzlich solle die pauschale Einmalzahlung steuer- sowie sozialversicherungsfrei sein und pro Berechtigten von 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden.

Die AfD-Fraktion kritisiert, dass im Sinne der Härtefallregelung nur solche Rentner anspruchsberechtigt seien, deren Rentenhöhe sich im Bereich der Grundsicherung befinde. Daher solle ein sogenannter Fairnessfonds eingerichtet werden, mit dem „die Härtefälle des Rentenüberleitungsprozesses - unabhängig von einer Bedürftigkeit im Sinne einer Rente in der Nähe der Grundsicherung - begünstigt werden“.

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