01.06.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 408/2023

Regierung: Keine Reparationen nach „Zwei-plus-Vier-Vertrag“

Berlin: (hib/AHE) Die Frage zwischenstaatlicher Reparationen für Kriegsschäden im Verhältnis zu Italien, Griechenland und Polen nach dem Zweiten Weltkrieg ist aus Sicht der Bundesregierung umfassend und abschließend geregelt. Das geht aus der Antwort (20/6945) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6692) unter Verweis auf frühere Antworten der Bundesregierung (19/7527, 18/451) hervor.

Demnach enthalte der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990 die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. „Er hatte erklärtermaßen das Ziel, eine abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland herbeizuführen, und es wurde deutlich, dass es weitere (friedensvertragliche) Regelungen über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem 'Zwei-plus-Vier-Vertrag' nicht geben werde. Hieraus ergab sich auch, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte.“ Auch die Unterzeichnerstaaten der Charta von Paris hätten die Rechtswirkungen des „Zwei-plus-Vier-Vertrages“ für sich anerkannt.

Konkret hatten sich die Abgeordneten nach einer Entschädigung der Opfer des Massakers der Waffen-SS in Distomo in Griechenland vom 10. Juni 1944 erkundigt. Wie die Bundesregierung schreibt, ist sie sich der „historischen, moralischen und politischen Verantwortung Deutschlands“ bewusst, die aus dem „enormen Ausmaß der Schäden und die Unermesslichkeit des Leids, die die deutsche Besatzung und die von den deutschen Besatzern verübten Verbrechen in Griechenland verursacht haben“, erwächst. Sie setze sich dafür ein, „die bilateralen Beziehungen in ihrer Vielfalt weiter auszubauen und eine zukunftsgerichtete deutsch-griechische Erinnerungskultur zu etablieren“. Diesem Anliegen diene unter anderem der Deutsch-Griechische Zukunftsfonds.

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