01.06.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 408/2023

Aufarbeitung von Kolonialverbrechen in „Deutsch-Ostafrika“

Berlin: (hib/AHE) Laut Bundesregierung liegt keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Regierungen von Deutschland und Tansania über die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte und keine offizielle Forderung der Regierung Tansanias nach Verhandlungen über Wiedergutmachungen vor. Das geht aus der Antwort (20/6943) auf eine Kleine Anfrage (20/6551) der Fraktion Die Linke hervor, die sich unter anderem nach den in der Kolonialzeit von Deutschen begangenen Verbrechen auf dem Gebiet des heutigen Tansania („Maji-Maji-Krieg“) erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung schreibt, plant sie derzeit nicht, einen Sondergesandten für Tansania zur Aufarbeitung kolonialer Verbrechen wie im Falle Namibias zu berufen. „In Hinblick auf die Rückführung menschlicher Überreste und die Rückgabe von Kulturgütern liegen Verhandlungsangebote vor, und die Bundesregierung befürwortet einen diesbezüglichen Dialog mit der tansanischen Regierung“, heißt es weiter.

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