06.06.2023 Finanzen — Antwort — hib 414/2023

Stadt hat Vorkaufsrecht für Bundes-Immobilie in München

Berlin: (hib/BAL) Der Zeitplan und die Höhe des Preises für den geplanten Verkauf des ehemaligen Geländes der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein am Leuchtenbergring in München sind noch offen, wie aus der Antwort (20/7024) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6827) der Faktion Die Linke hervorgeht. Verhandlungen zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Stadt München könnten erst beginnen, wenn das Verkehrswertgutachten vorliegt, das derzeit vom Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München erstellt werde, heißt es in der Antwort weiter.

Weitere Faktoren, die die Kaufverhandlungen beschleunigen oder verzögern könnten, seien nicht bekannt. Allerdings unterliege das Ergebnis der Verkehrswertermittlung der Vertraulichkeit, solange die Verhandlungen über den Kaufpreis liefen.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die BImA Bundesliegenschaften grundsätzlich nur zum vollen Wert verkaufen dürfe. Ausnahmen könne es nur geben, wenn „der Grundstückserwerb unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der die Kommune/Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist oder die sie auf der Grundlage der jeweiligen Kommunalverfassung/Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt“. Folglich stelle das kommunale Nachnutzungskonzept eine Grundlage für die Wertermittlung dar. Dieses sei von der Landeshauptstadt München zu erstellen.

Gebietskörperschaften (Kommunen) oder mehrheitlich im Besitz von Kommunen befindliche Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten haben laut Bundesregierung beim Verkauf von bundeseigenen Immobilien ein Recht auf „Erstzugriff“. Im vorliegenden Fall habe die Stadt München von dieser Option Gebrauch gemacht. „Solange die Gespräche mit den insoweit begünstigten Gebietskörperschaften nicht abgeschlossen sind, kommt eine Vermarktung auf dem freien Immobilienmarkt nicht in Betracht“, schreibt die Bundesregierung.

Die Frage nach der Möglichkeit für eine kulturelle Zwischennutzung des Areals in München verneint die Bundesregierung unter Hinweis auf die derzeitigen Mieter, die städtische Branddirektion und vier Gewerbetreibende. „Eine darüberhinausgehende Nutzung wäre nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren, der mit Blick auf den angestrebten Verkauf unverhältnismäßig wäre.“

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