06.06.2023 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 415/2023

Anhörung zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren

Berlin: (hib/HAU) Mit dem Vorhaben der Bundesregierung, durch eine Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst zu ermöglichen, befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat bei einer Sachverständigenanhörung am Montag, 12. Juni 2023. Auf der Tagesordnung steht neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (20/6435) auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Generalverdacht gegen den öffentlichen Dienst verhindern - Prävention gegen Extremismus stärken, Disziplinarverfahren im bestehenden System beschleunigen“ (20/6703). Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 300) beginnt, werden neun Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Ziel des Regierungsentwurfes ist es, durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung zu stärken. Derzeit, so schreibt die Bundesregierung, könnten bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens in der Praxis derzeit mehrere Jahre vergehen. Im geltenden Disziplinarklagesystem dauerten Verfahren im Durchschnitt knapp vier Jahre. Dies sei insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen, auch weil die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.

Durch die vorgesehene Änderung des Bundesdisziplinargesetzes soll das „langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassende Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörden“ abgelöst werden. „Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Disziplinarbehörden künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen“, heißt es in der Vorlage weiter. Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene sei ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich. Effektiver Rechtsschutz werde durch die Möglichkeit der nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle der Disziplinarverfügung durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt.

Die Unionsfraktion lehnt die geplante Neuregelung ab. Der Gesetzentwurf werde zurecht von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und als Ausdruck des Misstrauens wahrgenommen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag, der ebenfalls bei der Anhörung diskutiert wird. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führe zu einer „Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können“, schreiben die Abgeordneten. Das richtige Ziel, Extremisten möglichst schnell und rechtssicher aus dem Staatsdienst zu entfernen, heilige jedoch nicht jedes Mittel. Nach dem Regierungsmodell läge im Bund die Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nicht bei einer spezialisierten Dienststelle. Darüber hinaus fehlten dem Gesetzentwurf staatliche Mechanismen für Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer falschen Beschuldigung.

Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von der Einführung einer systemwidrigen Disziplinarverfügung abzusehen und stattdessen die bestehende rechtssichere Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten“. Auch soll die Bundesregierung das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Willen der Unionsfraktion durch die systematische Reduktion von Verfahrensfehlern beschleunigen sowie die personelle Ausstattung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten verbessern.

Marginalspalte