07.06.2023 Haushalt — Unterrichtung — hib 418/2023

Verpflichtungsermächtigung für Gesundheitsministerium

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von kann 748 Millionen Euro eingehen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/7005) des Bundesministeriums für Finanzen hervor. Die Verpflichtungsermächtigung sei notwendig, damit sich Deutschland den von der EU-Kommission mit BioNTech/Pfizer ausgehandelten Vertragsanpassungen zur Reduzierung und Streckung von Impfstofflieferungen anschließen kann. Im Haushaltsjahr 2023 werde der Bundeshaushalt dadurch voraussichtlich in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro entlastet, so die Bundesregierung.

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