Aufnahme von Schutzbedürftigen ohne Asylverfahren
Berlin: (hib/AHE) Im Zeitraum von 2017 bis zum 31. Dezember 2022 sind 19.836 Schutzbedürftige in Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden. Das geht aus der Antwort (20/7052) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6812) der AfD-Fraktion hervor. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, handelt es sich um die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlinge. In beiden Fällen seien dies Schutzbedürftige, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Im genannten Zeitraum seien die Einreisen aus der Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) aus Libyen über Niger erfolgt.