07.06.2023 Recht — Antwort — hib 418/2023

Beteiligte am „Sturm auf den Reichstag“

Berlin: (hib/DES) Einzelne Personen, die im August 2020 am „Sturm auf den Reichstag“ beteiligt waren, sind den Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextreme, „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ bekannt. Dies antwortet die Bundesregierung (20/7060) auf eine Kleine Anfrage (20/6826) der AfD-Fraktion. Eine vollumfängliche Auskunft darüber, wie viele Personen aus welchem extremistischen Phänomenbereich an den Vorgängen beteiligt waren, könne die Bundesregierung nicht geben. Auch zu der Strafverfolgung könne sie sich nicht äußern, da diese in den Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin falle.

Wie die Fraktion in ihrer Anfrage schrieb, hatten „am Rande der Demonstrationen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern [...] mehrere Hundert Demonstranten die Absperrgitter am Reichstagsgebäude überwunden. Anschließend liefen sie die Treppe hoch und wurden von drei vor Ort befindlichen Polizeibeamten aufgehalten“.

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