08.06.2023 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 421/2023

Bundesrat nimmt Stellung zum Weiterbildungsgesetz

Berlin: (hib/DES) Anpassungen beim Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie fordert der Bundesrat in einer Stellungnahme (20/7116) zum Entwurf des geplanten Weiterbildungsgesetzes (20/6518).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst unter anderem das sogenannte Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie. Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können, heißt es in dem Entwurf. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden - in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes. Da laut Gesetzentwurf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll außerdem eine sogenannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden.

Der Bundesrat kritisiert unter anderem, dass bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Mindestumfang von 120 Stunden vorgesehen ist, um das Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Besonders Kleinstbetrieben sei die „Freistellung von Beschäftigten für einen solch langen Zeitraum [...] kaum möglich“. Die Länderkammer fordert daher, die Stundenzahl auf 80 zu reduzieren. Auch solle die Voraussetzung, dass ein Unternehmen oder Betrieb für die Förderung von Maßnahmen durch das Qualifizierungsgeld einen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorweisen muss, gestrichen werden. Diese Regelung könnte laut Bundesrat dazu führen, dass größtenteils Großunternehmen vom Qualifizierungsgeld profitieren.

Der Bundesrat begrüße grundsätzlich die Vorgehensweise des Bundes bei der Ausbildungsgarantie. Allerdings müsse für die angestrebte Erweiterung der Einstiegsqualifizierung (EQ), um beispielsweise fehlende Sprachkenntnisse anzugehen, der Aufenthaltstitel auch während eines Wechsels in eine EQ gewährleistet sein.

In ihrer Gegenäußerung macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats bei Qualifizierungsgeld und der Ausbildungsgarantie ablehnt.

Ein Mindestumfang von 120 Stunden sei zwingend notwendig, für eine „substantielle fachliche Kompetenzvermittlung, die über rein betriebliche Anpassungsqualifizierungen hinausgeht.“ Außerdem diene die Mindestdauer der Abgrenzung zur betrieblichen Weiterbildung, schreibt die Bundesregierung. Auch die Fördervoraussetzung eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung solle bestehen bleiben. Das Qualifizierungsgeld solle Betrieben zu Gute kommen, „in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam Verantwortung für den Weg durch den Strukturwandel übernehmen.“

Mit Blick auf die Ausbildungsgarantie macht die Bundesregierung deutlich, dass die Neuregelung bei der Einstiegsqualifizierung nicht dazu dienen solle, „Unterbrechungen von Berufsausbildungen zugunsten einer Einstiegsqualifizierung gezielt zuzulassen“. Im Aufenthaltsrecht existiere derzeit kein Aufenthaltstitel für die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen, daher laufe die Forderung des Bundesrates aufenthaltsrechtlich ins Leere.

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