12.06.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 425/2023

Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Über das Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „Die Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7089) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6844). Danach bildet das Konzept in seiner aktuellen Fassung die Identifizierung von beziehungsweise den Umgang mit potentiell vulnerablen Personen und der Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse im gesamten Asylverfahren ab.

Das Identifizierungskonzept informiere ausführlich darüber, woran besondere Schutzbedarfe zu erkennen und wie im Asylverfahren die für den jeweiligen Personenkreis festgelegten Verfahrensgarantien zu gewährleisten sind, schreibt die Bundesregierung weiter. Erläutert würden dabei die deutsche Rechtslage und die diesbezügliche Verfahrensweise des Bamf im Asylverfahren unter Anführung auch der jeweiligen unionsrechtlichen Garantien nach zwei EU-Richtlinien in Bezug auf die dort nicht abschließend genannten Personengruppen, bei denen Vulnerabilitäten auftreten können.

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