14.06.2023 Wirtschaft — Unterrichtung — hib 431/2023

Verdopplung bei Anträgen an die Schlichtungsstelle Post

Berlin: (hib/EMU) Im Jahr 2021 hat sich die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle Post im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Wie aus einer Unterrichtung (20/7125) der Bundesregierung hervorgeht, war im Jahr 2021 mit 3752 Anträgen (2020: 1861 Anträge) die höchste Antragszahl seit Errichtung der Schlichtungsstelle Post zu verzeichnen.

Wie die Bundesregierung berichtet, werden in Deutschland jährlich über 15 Milliarden Postsendungen befördert. „Im Falle von Beschädigung, Verlust oder Entwendung entstehen in der Regel nur geringe Schäden, für deren Geltendmachung sich der Weg zu den Gerichten - insbesondere aufgrund des Prozessrisikos - häufig nicht lohnt“, heißt es in der Unterrichtung. Deshalb erhielten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 18a Postgesetz, wenn in oben genannten Fällen keine Einigung mit dem Postdienstleister zustande kommt.

Mit einer Novelle des postgesetzlichen Schlichtungsverfahrens im Jahr 2021 wurde mit der Einfügung von § 18a PostG - abweichend vom Grundsatz der Freiwilligkeit der Schlichtung - eine Teilnahmepflicht für Postdienstleister normiert. So sind diese in Fällen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen gemäß § 18a Absatz 2 Satz 2 PostG verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

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