14.06.2023 Klimaschutz und Energie — Anhörung — hib 438/2023

Anhörung zu Korrekturen an Energiepreisbremsen

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 14. Juni 2023 in einer öffentlichen Anhörung mit einer Korrekturnovelle des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsegesetzes (20/6873) befasst.

Für den Sachverständigen Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie ist die Möglichkeit der Rückgabe von Zuschlägen aus den Jahren 2021 und 2022 besonders wichtig. Sie ermögliche, die Realisierung von Projekten aus diesem Zeitraum zu sichern, die sonst wegen nachträglicher Kostensteigerungen im Zuge der Covid-19-Pandemie und verstärkt durch den Angriffskrieg Russlands teils nicht mehr wirtschaftlich wären. Durch die Möglichkeit der Rückgabe könne erneut an einer Ausschreibung teilgenommen und die Projekte abgeschlossen werden, sagte der auf Vorschlag der Grünen-Fraktion eingeladene Experte.

Die Preisbremsen seien ein Notfallinstrument, eines, das in der akuten Krise des vergangen Jahres geholfen habe - sie sollten nicht zum Normalfall werden, sagte Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Gefahr neuer massiver Preisschwankungen mit gravierenden ökonomischen und Verteilungsaspekten bestehe aber weiter. Deswegen rief der von der Linken-Fraktion eingeladene Sachverständige dazu auf, „noch einmal grundsätzlicher das Design insbesondere der Elektrizitätsmärkte anzugehen.“

Im letzten Jahr habe die beispiellose Energiekrise die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen an den Rand der Überlastung gebracht, sagte Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Der von der SPD benannte Experte machte sich dafür stark, die Energiepreisbremsen auch über den kommenden Winter in Kraft zu lassen.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen, sieht auch die Unternehmen am Limit. „Deswegen begrüßen wir den Ansatz des Gesetzentwurfs, nur die notwendigsten Korrekturen durchzuführen“, sagte der von der Unionsfraktion benannte Experte.

Viele Bioenergieanlagen hätten die Möglichkeit, kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren und die Gasspeicher zu schonen, erklärte Sandra Rostek, Leitung Hauptstadtbüro Bioenergie. Diese Möglichkeit sei aber nicht in der Breite in Anspruch genommen worden. Der wichtigste Grund dafür sei die Diskussion über die Stromerlösabschöpfung im Rahmen des StromPBG gewesen.

Die Zielsetzung eines beschleunigten, bundesweiten Windenergieausbaus werde von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt, sagte Nadine Schartz von den Kommunalen Spitzenverbänden. Doch kritisierte die von der FDP-Fraktion benannte Expertin, dass die bislang erlassenen Planungspflichten der Länder und Kommunen bereits zum jetzigen Zeitpunkt in großem Maße die Kapazitäten von Planungs- und Genehmigungsbehörden belasteten.

Bloß keine weiteren Verkomplizierungen - das war auch der Tenor der Ausführungen von Tilman Schwencke Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Die Kernforderung des von der SPD benannten Experten: „Keine neuen durch die Energiewirtschaft umzusetzenden Entlastungstatbestände oder Änderungen.“

Constantin Terton, Abteilungsleiter Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik Zentralverband des Deutschen Handwerks zitierte einen Bundestagsbeschluss, wonach bei der Ermittlung des Entlastungskontingents bei allen Letztverbrauchern, bei denen aufgrund der Flutkatastrophe oder der Covid19-Pandemie die Jahresverbrauchsprognosen „unplausibel niedrig angesetzt wurden“. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte nun zwar Passagen für einen „Zusätzlichen Entlastungsbetrag zum Ausgleich atypischer Minderverbräuche“, sagte der von der Unionsfraktion eingeladene Experte - „Kleine Betriebe blieben grundsätzlich unberücksichtigt, weil ihr Energieverbrauchsrückgang im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 mindestens 50 Prozent betragen müsste. Der Zentralverband plädiert für eine deutliche Absenkung dieses Wertes.“

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