14.06.2023 Digitales — Ausschuss — hib 442/2023

Oppositionsanträge zum geplanten Data-Act abgelehnt

Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag einen Antrag der Unionsfraktion (20/6181), in dem die Abgeordneten mehr Einsatz beim Verordnungsvorschlag über das geplante Datengesetz im Europäischen Rat fordern, abgelehnt. Dieser befindet sich aktuell im Trilog-Verfahren, das jedoch in Kürze abgeschlossen sein soll. Der Ausschuss votierte mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion bei Enthaltung der Linksfraktion gegen die Vorlage.

Zuvor hatte der Ausschuss ohne Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion zu Präzisierungen beim Data-Act (20/6191) bei Zustimmung der Antragsteller gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. In der Vorlage forderte die AfD-Fraktion unter anderem, auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Datengesetz zu verzichten: Die Ausarbeitung eines solchen nationalen Gesetzes binde „nur unnötig Ressourcen“ und trage nicht zur Modernisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft bei, heißt es darin.

Die Union hatte in ihrem Antrag gefordert, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act „eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft“ ermöglicht werde. Um die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken, sollten Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern, insbesondere im Cloud-Bereich verringert werden. In der Aussprache im Ausschuss betonte eine Vertreterin der Union weiter, dass es klare Begriffsbestimmungen und Regeln in Bezug auf das Thema Geschäftsgeheimnisse brauche.

Vertreter von FDP- und SPD-Fraktion begrüßten den aktuellen Verhandlungsstand ebenso wie die Grünen-Fraktion, die betonte, dass die Bundesregierung auf einem guten Weg sei und es der Kern des Data Acts sei, dass Datennutzungsrechte zugänglich gemacht werden können.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion fragte, ob es nicht sinnvoll sei, auch marktbeherrschenden Anbieter aus dem Musik- und Videostreaming-Bereich mit aufzunehmen. Eine Vertreterin der Linksfraktion wollte Details zu den letzten Änderungen erfahren, für die sich die Bundesregierung bis zum Abschluss des Trilogs noch einsetze.

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