19.06.2023 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Anhörung — hib 455/2023

Anhörung zum beantragten Cum-Ex-Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Warburg Bank sowie der Rolle des ehemaligen Hamburger Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (20/6420) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am Donnerstag (22. Juni 2023). Die öffentliche Anhörung beginnt um 15.30 Uhr im Anhörungssaal (Saal 3.101) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Anmeldemöglichkeiten für Besucher: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a01_wahlpruefung_immunitaet_geschaeftsordnung/oeffentliche_anhoerungen/anmeldung-922020

Als Sachverständige sind geladen: Professorin Jelena von Achenbach (Justus-Liebig-Universität Gießen), Professor Lars Brocker (Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz), Paul Glauben (Ministerialdirigent a. D. beim Landtag Rheinland-Pfalz), Professor Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Professor Heiko Sauer (Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Professor Christoph Schönberger (Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät) und Professor Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht).

Der Untersuchungsausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der Warburg-Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit dem 1. Januar 2011 aufklären. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Bürgermeisters Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf.

Daher soll der Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, welches die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte und was die Gründe dafür waren. Geklärt werden soll auch, welche Kontakte es zwischen Vertretern der Warburg-Bank und Scholz sowie weiteren Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben hat.

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