19.06.2023 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 458/2023

Filmabgabe soll unverändert bis Ende 2024 erhoben werden

Berlin: (hib/AW) Die Erhebung der Filmabgabe soll vorerst in unveränderter Form um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (20/7309) vor. Die entsprechenden Regelungen zur Filmabgabe im Filmförderungsgesetzes (FFG) in der Fassung vom 16. Juli 2021 wären Ende 2023 ausgelaufen. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) und ihre Finanzierung durch die Filmabgabe sei weiterhin „unverzichtbar“, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten, und andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten stünden nicht zur Verfügung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Angesichts der weiterhin nicht konkret absehbaren Folgen der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges für die deutsche Filmwirtschaft könnten nach wie vor keine hinreichend zuverlässigen und langfristigen Prognosen über die weiteren Entwicklungen im Filmmarkt und den Strukturen der Filmwirtschaft getroffen werden, so dass eine zeitnahe erneute Überprüfung der Abgabetatbestände erforderlich sei.

Die Bundesregierung verweist auf die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche in der Film- und Kinowirtschaft und den damit verbundenen Rückgang des Abgabeaufkommens der FFA. So habe die FFA in den Jahren 2020 bis 2023 einen Einnahmerückgang von jeweils knapp 20 Millionen Euro zu verzeichnen gehabt. Dies entspreche rund einem Drittel des durchschnittlichen jährlichen Gesamtabgabeaufkommens der letzten zehn Jahre.

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