Union: Zustimmungsfiktion im Bankenverkehr
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion will es Banken ermöglichen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne explizite Zustimmung der Kundinnen und Kunden zu ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (20/7347) der Fraktion sieht dazu Änderungen in Paragraf 675g Absätze 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Die Vorlage soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen werden.
Die Fraktion begründet ihren Entwurf mit der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Das Gericht hatte Ende April 2021 die bisherige Praxis, Änderungen der AGB über eine sogenannte Zustimmungsfiktion zu ermöglichen, für rechtswidrig erklärt. Wie die Fraktion ausführt, habe das BGH-Urteil „im praktischen Kundenverkehr vielerlei Folgen und Reaktionen hervorgerufen, die sich allesamt als negativ für beide Seiten (Bank und Kunde) als auch als unpraktisch erwiesen haben“. So würden regelmäßig vorzunehmende vertragliche Anpassungen ohne Zustimmungsfiktionsklausel deutlich erschwert, heißt es weiter.
Nach Darstellung der Unionsfraktion verfolgt ihr Entwurf den Lösungsansatz, „dass die Wirkungen einer Zustimmungsfiktion erreicht werden, wobei dem Kunden eine Art Überlegungsfrist, innerhalb derer er nicht aktiv werden muss, eingeräumt wird“. Er könne frei entscheiden, ob er aktiv werden will. „Das Recht zur Kündigung bleibt unangetastet, die beiderseitigen Vorteile der Zustimmungsfiktion werden gewahrt. Die Inhaltskontrolle bleibt uneingeschränkt und wird nicht angetastet“, heißt es weiter.