21.06.2023 Wirtschaft — Ausschuss — hib 468/2023

Antrag der AfD-Fraktion zu Waffenexporten abgelehnt

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion zu Waffenexporten in Konflikt- und Krisengebiete mehrheitlich abgelehnt.

Die AfD-Fraktion setzt sich in dem Antrag (20/6276) für ein Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete ein. Wie die Abgeordneten schreiben, ende mit der Genehmigung umfangreicher Waffenexporte an die Ukraine - und damit an eine Kriegspartei in einem Kriegsgebiet - die restriktive und verantwortungsvolle Genehmigungspraxis der Bundesregierung.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der dem Deutschen Bundestag ein Vetorecht mit nachträglichem Abweichungsvorbehalt der Bundesregierung für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten einräumt“. Dieses Vetorecht solle beschränkt sein auf den Export von Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Länder, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht und auch in solche Länder, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.

Außerdem soll das Einspruchsrecht des Parlaments für solche Länder gelten, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht.

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