21.06.2023 Wirtschaft — Antwort — hib 476/2023

Rund 500 Gründerinnen im Programm „Exist-Women“ gefördert

Berlin: (hib/EMU) Die Mittel im Förderprogramm „Exist-Women“ zur Stärkung von Start-up-Gründerinnen werden in den Jahren 2023/2024 unter anderem für Stipendien und Sachmittel für circa 500 angehende Gründerinnen, zentrale Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen für Gründerinnen sowie für die Administration des Förderprogramms eingesetzt. Das geht aus einer Antwort (20/7140) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6971) der AfD-Fraktion hervor.

Eine Förderung im Programm „Exist-Women“ schließt laut Bundesregierung eine Förderung aus anderen Programmen nicht aus; es solle anderen Förderprogrammen zur Gründungsförderung zeitlich vorgelagert sein und mit diesen verzahnt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung widerspricht die Förderung durch das Programm „Exist-Women“ nicht der allgemeinen Gleichberechtigung und dem Gleichheitsgrundsatz. Die AfD-Abgeordneten hatten nach deren Einhaltung gefragt.

Das Programm wirke vielmehr auf die Beseitigung bestehender Ungleichheit hin. „Im Gründungsprogramm 'Exist-Gründungsstipendium' waren im Jahr 2022 weniger als ein Viertel der Geförderten Frauen“, schreibt die Bundesregierung. Auch insgesamt liege der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen in Deutschland deutlich unter ihrem Anteil an der Bevölkerung.

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