Abberufung des früheren BSI-Präsidenten
Berlin: (hib/STO) Um die Abberufung und Versetzung des früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/7366) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7110). Darin schrieb die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am 18. Oktober 2022 dem damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung gemäß Paragraf 66 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes untersagt habe.
Zuvor habe die Sendung „ZDF Magazin Royale“ am 7. Oktober 2022 über „Verflechtungen Arne Schönbohms mit dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. sowie der Firma Protelion GmbH berichtet“; dieser sei „eine Nähe zu russischen Geheimdienstkreisen nachgesagt“ worden, schrieb die Fraktion weiter. Am 17. Oktober 2022 habe Schönbohm einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst gestellt, um sich von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu entlasten. Nach sechsmonatigen behördeninternen Voruntersuchungen sei das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu dem Schluss gekommen, dass die gegen Schönbohm erhobenen Vorwürfe haltlos gewesen seien.
Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Vorwürfe Faesers Entscheidung zugrunde lagen, Schönbohm die Führung seiner Amtsgeschäfte mit sofortiger Wirkung zu untersagen. In ihrer Antwort führt die Bundesregierung dazu aus, dass es im Nachgang zu der angesprochenen Berichterstattung des ZDF vom 7. Oktober 2022 diverse Kontakte zwischen dem damaligen BSI-Präsidenten und dem BMI gegeben habe. Dabei sei auch Gegenstand gewesen, „wie mit den zahlreichen öffentlich erhobenen und in der Presse kursierenden Vorwürfen umzugehen sei“. Am 18. Oktober 2022 habe das BMI dem damaligen Präsidenten nach Paragraf 66 des Bundesbeamtengesetzes die Führung der Dienstgeschäfte untersagt.
„Diese Entscheidung erfolgte nicht zuletzt auch aus Fürsorge für die im Fokus der Debatte stehende Person des Herrn Schönbohm selbst und erging im Interesse insbesondere auch der über 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BSI“, heißt es in der Antwort ferner. Das BMI habe dabei jederzeit darauf hingewiesen, dass bis zum Abschluss der Prüfung der Vorwürfe hinsichtlich der Person des Herrn Schönbohm selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte.