29.06.2023 Gesundheit — Antwort — hib 502/2023

Wunsch nach individueller Pflegebetreuung

Berlin: (hib/PK) Bei Menschen mit Pflegebedarf hat nach Angaben der Bundesregierung der Wunsch nach einer individuellen Betreuung in einem nicht institutionalisierten Umfeld deutlich zugenommen. Pflegebedürftige Menschen suchten zunehmend nach Alternativen zu den klassischen Versorgungsformen „zu Hause“ oder „in einem Pflegeheim“, heißt es in der Antwort (20/7436) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7149) der CDU/CSU-Fraktion.

Der Gesetzgeber habe entsprechende Regelungen geschaffen, wie den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen. Damit biete sich für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf bei der Wahl ihres Wohnumfeldes und von Pflege- und Betreuungsleistungen mehr Auswahl.

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können den Angaben zufolge unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen bei häuslicher Pflege den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro im Monat erhalten. Der Zuschlag werde allen pflegebedürftigen Wohngruppenmitgliedern gewährt, um damit die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft zu finanzieren.

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