30.06.2023 Recht — Antwort — hib 505/2023

Absprachen mit Internet-Unternehmen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht in einem Ende 2015 verabschiedeten Ergebnispapier einer Task Force zum Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet „keine Abstimmung über relevante Wettbewerbsparameter“. An der Task Force hatte unter anderem Vertreter des damaligen Bundesministeriums für Justiz und Verbrauchschutz sowie Vertreter von Anbietern Sozialer Medien teilgenommen. „Eine kartellrechtlich relevante wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung ist bereits aus diesem Grund fernliegend“, heißt es in einer Antwort (20/7422) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7132). Die Verständigung zielte demnach auf Best Practices und Ziele, „an denen sie sich orientieren sollten, um eine schnelle und effektive Bearbeitung von Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder Inhalte, die gegen unternehmenseigene Nutzungsbedingungen verstoßen, sicherzustellen und dabei eine enge Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten“. Mit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Oktober 2017 sei diese Verständigung gegenstandslos geworden, „da der Umgang von Anbietern sozialer Netzwerke mit rechtswidrigen Inhalten seitdem gesetzlich geregelt ist“, heißt es weiter.

Marginalspalte