30.06.2023 Verkehr — Antwort — hib 505/2023

Regierung: Ziel bei Elektromobilität und Ladepunkten bleibt

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hält an ihren Zielen im Bereich Elektromobilität und Ladeinfrastruktur fest. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/7425) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7144) hervor. Die Unionsfraktion hatte unter anderem gefragt, ob das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland zu schaffen, weiterhin für zeitgemäß gehalten wird. Außerdem hatten sich die Abgeordneten erkundigt, welche Strategie die Bundesregierung hinsichtlich der Fahrzeugverfügbarkeiten und Anschaffungskosten verfolgt, „um das Ziel zu erreichen, dass 15 Millionen Elektroautos bis zum Jahr 2030 auf Deutschlands Straßen fahren werden“.

Aktuell seien bereits mehr als zwei Millionen elektrische Pkw in Deutschland zugelassen, davon mehr als 1,1 Millionen mit rein batterieelektrischem Antrieb, schreibt die Bundesregierung. Die Absatzzahlen batterieelektrischer Fahrzeuge stiegen kontinuierlich an. Im Mai 2023 habe der Anteil rein batterieelektrischer Pkw an den Neuzulassungen 17,3 Prozent betragen. Die Zahl der neu zugelassenen Pkw mit rein batterieelektrischem Antrieb sei im Mai 2023 46,6 Prozent höher als im Vorjahresmonat gewesen.

Die Bundesregierung unterstütze den weiteren Fahrzeughochlauf batterieelektrischer Pkw mit Fördermaßnahmen wie beispielsweise mit dem im Zeitverlauf degressiv ausgestalteten Umweltbonus oder im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität, heißt es in der Antwort. Die von der Automobilindustrie in Deutschland angebotenen Pkw mit batterieelektrischem Antrieb würden stetig zunehmen. Gleichzeitig sei auch eine tendenzielle Abnahme der Mehrkosten von Elektrofahrzeugen gegenüber Verbrennern zu beobachten.

Damit der Fahrzeughochlauf die zu beobachtende Dynamik weiter fortsetzen und steigern kann, betrachtet die Bundesregierung nach eigener Aussage die Verfügbarkeit ausreichender Lademöglichkeiten als eine notwendige Voraussetzung. Daher werde das Ziel des Ausbaus einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur verfolgt. Neben der Anzahl der Ladepunkte sei auch die jeweilige Ladeleistung ein entscheidender Faktor für die Beurteilung des verfügbaren Angebots der Ladeinfrastruktur wie auch des Bedarfs.

In der Antwort finden sich auch Zahlen zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die bei der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Danach gab es am 1. Januar 2022 59.660 Ladepunkte (50.375 Normalladepunkte und 9.285 Schnellladepunkte), am 1. Januar 2023 82.351 Ladepunkte (68.554 Normalladepunkte und 13.073 Schnellladepunkte) und am 1. März 2023 85.073 Ladepunkte (70.695 Normalladepunkte und 14.378 Schnellladepunkte). Mit Datenstand zum 1. März 2023 sei in 5.750 Städten und Gemeinden keine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Betrieb - in 8.807 Städten und Gemeinden keine öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur, heißt es in der Antwort.

Für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge stünden mit dem geltenden Finanzplan bis zum Jahr 2026 rund 2,2 Milliarden Euro im Titel „Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden Antrieben“ des Klima- und Transformationsfonds bereit, wird mitgeteilt. Bis 31. Mai 2023 sei etwa eine Milliarde Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge gebunden worden. Davon ausgezahlt worden seien bis 31. März 2023 etwa 43,9 Millionen Euro. Die Diskrepanz sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei der Förderrichtlinie die Auszahlung der Zuwendung nach Projektabschluss erfolge, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte