03.07.2023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 509/2023

Bundesregierung hält an Lieferaufbindung fest

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Prinzip der Lieferaufbindung für Entwicklungsleistungen weiterhin in allen Partnerländern der bilateralen Zusammenarbeit um. Sie bringe sich zugleich in die aktuelle Debatte zur Reform der Empfehlungen des Entwicklungsausschusses der OECD (OECD-DAC) zur Lieferaufbindung ein und gestalte die international vereinbarten Kriterien mit, betont sie in einer Antwort (20/7485) auf eine Kleine Anfrage /20/7042) der CDU/CSU-Fraktion.

Lieferaufbindung bedeutet, dass die Auszahlung der Mittel nicht an Bedingungen, beispielsweise Waren und Dienstleistungen aus dem Geberland zu beziehen, geknüpft wird. Sie wurde im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbart. Die Unionsfraktion schreibt hierzu, angesichts einer zunehmenden Systemkonkurrenz müsse hinterfragt werden, ob die Vereinbarungen den entwicklungspolitischen Zielen der OECD-Länder noch gerecht werden. Die zum Zuge kommenden Bieter, zum Beispiel aus China, seien häufig regierungsnah und damit bei der Auftragsvergabe einen Wettbewerbsvorteil.

Die Bundesregierung betont, es handle sich bei der Auftragsvergabe im Rahmen der Durchführung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit um Vergaben des jeweiligen Partners gemäß internationalen Standards. Jeder Auftragsvergabe für Lieferungen und Leistungen gehe immer eine öffentliche Ausschreibung des Partnerlandes nach internationalen Qualitätsstandards voraus, auch müssten die Empfehlungen der OECD zur Lieferaufbindung von staatlichen Entwicklungsleistungen eingehalten werden. Die Bundesregierung und die von ihr für die finanzielle Zusammenarbeit (FZ) beauftragte KfW Entwicklungsbank (KfW) würden weder als ausschreibende Stelle noch als Vertragspartner der Unternehmen auftreten.

Des Weiteren führt die Bundesregierung in der Antwort aus, bei wie viel Prozent der ausgeschriebenen Mittel aus den Haushaltstiteln der „Finanziellen Zusammenarbeit“ in den vergangenen zehn Jahren chinesische, russische, indische und türkische Unternehmen den Auftrag erhalten haben. Rund 70 Prozent der Partnervergaben in 2020 und 2021 seien an Auftragnehmer mit Sitz im jeweiligen Partnerland gegangen.

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