03.07.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 509/2023

GEG berücksichtigt Besonderheiten ländlicher Räume

Berlin: (hib/NKI) Bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Ressortabstimmung die Besonderheiten der ländlichen Räume eingebracht. Vor allem auf die zwischen Land und Stadt unterschiedlichen Wohnverhältnisse wurde hingewiesen. „Auf dem Land leben die Menschen häufiger in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die in ihrem Eigentum stehen. Insbesondere im ländlichen Raum sind Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nicht per se wohlhabend“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7424) auf eine Kleine Anfrage (20/7123) der CDU/CSU-Fraktion.

So wohne ein Drittel der sozial Benachteiligten und armutsgefährdeten Menschen in ländlichen Räumen im Eigentum. Bei den armutsgefährdeten Personen in dünn besiedelten Regionen seien es sogar 50 Prozent gegenüber zwölf Prozent in dichter besiedelten Regionen. Insofern habe das BMEL darauf hingewirkt, dass der Gleichwertigkeitscheck hinsichtlich des Faktors „Räumliche Strukturen und Wohnraum“ die Strukturunterschiede zwischen Stadt und Land transparent aufzeige und damit das Abwägungsmaterial der Gesetzesfolgenabschätzungen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werde. Die Konkretisierung in der Gesetzesbegründung zum GEG, dass bei der Anwendung der Härtefallregelung auch die Auswirkungen auf Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Feuerwehren und Vereine, beachtenswert sein sollten, sei ebenfalls ein relevanter Aspekt, den das BMEL für die ländlichen Räume eingebracht habe.

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