05.07.2023 Wirtschaft — Ausschuss — hib 518/2023

AfD-Gesetzentwurf zur Wettbewerbsbeschränkung abgelehnt

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf (20/1342) der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

Die Fraktion hatte gefordert, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Paragraf 47k Absatz 8 zu ändern. Durch einen zusätzlichen Absatz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt werden, „die Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auszusetzen, sofern die Gefahr besteht, dass die erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet werden.“ Der Gesetzentwurf soll heute Abend im Bundestag beraten werden.

Anlass für die Forderung seien die seit Anfang 2022 massiv gestiegenen Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Preiserhöhung sei durch den hohen Ölpreis und weitere Faktoren wie die CO2-Abgabe nur teilweise zu erklären. „Insbesondere ist zu beobachten, dass die Kraftstoffpreise nach dem Anstieg des Ölpreises auf einem hohen Niveau verharren, auch wenn der Ölpreis wieder rückläufig ist“, schreiben die Abgeordneten. Solange kein Wettbewerber damit beginne, die Preise zu senken, hätten alle einen Vorteil zu Lasten der Verbraucher.

Eine Erklärung für dieses Verhalten bestehe darin, dass die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet würden, heißt es in dem Papier. „Es ist davon auszugehen, dass die Markttransparenzstelle die Kraftstoffpreise nicht nur für die Verbraucher transparent macht, sondern auch für die Tankstellenbetreiber bzw. die Mineralölkonzerne mit Preissetzungshoheit für Tankstellen.“ Es stehe somit ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Preisverhalten der Wettbewerber ohne größeren Aufwand überwacht werden könne, schreibt die AfD-Fraktion.

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