05.07.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 523/2023

Digitale Angebote von Bundesministerien

Berlin: (hib/STO) Digitale Angebote von Bundesministerien und diesen nachgeordneten Behörden wie beispielsweise Websites listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7344) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6689) auf. Darin enthalten sind auch Angaben zur Frage, inwiefern solche Angebote barrierefrei sowie auch in „Leichter Sprache“ und in „Einfacher Sprache“ gestaltet sind.

Zugleich erläutert die Bundesregierung in der Vorlage die Begriffe „Einfache Sprache“ und „Leichte Sprache“. Danach ist die „Einfache Sprache“ der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nicht unmittelbar zuzuordnen. Sie bezieht sich auf eine „allgemein bürgerfreundlich formulierte Behördensprache“, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die „Leichte Sprache“ beschreibt den Angaben zufolge indes Standards, wie schriftliche Inhalte Menschen mit Lerneinschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen besser vermittelt werden können. Leichte Sprache diene somit der Barrierefreiheit in einem höheren Maß.

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