Novelle der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte
Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion fordert eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 lediglich teilnovelliert worden, heißt es in einem Antrag (20/7586) der Fraktion. Auch die im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die 2011 überarbeitet wurde, sei nicht mehr zeitgemäß.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der GOÄ und GOZ in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Zudem sollte für die Zukunft ein Mechanismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anpassung der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermögliche.