06.07.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 536/2023

Regierung: Gesetz von 2019 zu Herkunftsstaaten gescheitert

Berlin: (hib/STO) Der Anfang 2019 vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (19/5314) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/7503) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7080). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität verfallen ist, nachdem er im Bundesrat keine Zustimmung fand, oder ob der Bundesrat ihm weiterhin zustimmen könnte.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, unterfallen Gegenstände, die im Bundestag abschließend behandelt sind und auch keine erneute Beschlussfassung beispielsweise nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 5 oder Absatz 4 des Grundgesetzes bedürfen, nicht der Diskontinuität. Bei Gesetzen, die eine Zustimmung des Bundesrates erfordern, hat der Bundesrat jedoch gemäß Artikel 77 Absatz 2a des Grundgesetzes „in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluss zu fassen“. Sie gehe „im Hinblick auf den Zeitablauf davon aus, dass die unterbliebene Beschlussfassung im Bundesrat als Versagung der Zustimmung zu bewerten und das Gesetz somit endgültig nicht zustande gekommen ist“, schreibt die Bundesregierung weiter.

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