07.07.2023 Klimaschutz und Energie — Antrag — hib 538/2023

Unionsfraktion will Neustart für den Heizungaustausch

Berlin: (hib/MIS) Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Beratung von Gesetzesvorhaben künftig in seriösen Verfahren mit angemessenen Zeiträumen zu ermöglichen, um die Rechte des Deutschen Bundestages zu wahren und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu beteiligen. In ihrem Antrag (20/7671) mit dem Titel „Beschluss des Bundesverfassungsgerichts respektieren - Rechte des Deutschen Bundestages achten - Neustart beim Heizungsgesetz einleiten“ fordern die Abgeordneten von CDU und CSU zudem, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass für einen grundlegenden Neustart beim Gebäudeenergiegesetz zu nehmen, „auf dirigistische Regulierung für den Heizungsaustausch im Bestand zu verzichten und stattdessen zurückzukehren zu den Grundsätzen Fördern, Fordern und Ermöglichen“.

Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf das Bundesverfassungsgericht, das der Missachtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Riegel vorgeschoben habe. Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) nicht in dieser Kalenderwoche erfolgen darf. Dieses Recht auf eine gründliche parlamentarische Beratung von Gesetzen sei ein hohes Gut, heißt es in dem Antrag. Die Entscheidung des Gerichts zeige zudem auch: Klimaschutz gelinge nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute, gründliche und notwendige Beratung. „Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken.“ Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache könne verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden.

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