10.07.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 541/2023

Auslegung von Verfassungsnormen anderer Staaten

Berlin: (hib/AHE) Die Auslegung verfassungsrechtlicher Normen anderer Staaten fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Das geht aus der Antwort (20/7496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7173) hervor, die sich nach dem „Sturz des peruanischen Präsidenten Pedro Castillo und die Legitimität der De-facto-Regierung von Dina Boluarte“ erkundigt hatte.

Obwohl die Fragen bezogen auf Kenntnisse der Bundesregierung formuliert seien, zielten sie im Kern auf Gegenstände aus dem Verantwortungsbereich eines anderen Staates und deren Bewertung durch die Bundesregierung, heißt es in der Antwort weiter. „Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich jedoch nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, weil sie in die Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten fallen.“ Die Auslegung der verfassungsrechtlichen Normen im Sinne der vorliegenden Fragenstellungen obliege den zuständigen Verfassungsorganen in Peru.

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